Sie haben eine Übertretungsanzeige erhalten?
Sehr geehrte Fahrzeuglenkerin, sehr geehrter Fahrzeuglenker
Sehr geehrte Fahrzeughalterin, sehr geehrter Fahrzeughalter
Wenn Sie eine Parkbusse oder Umtriebsentschädigung mit QR-Code erhalten haben, bedeutet dies, dass Ihr Fahrzeug auf einem privaten Areal mit richterlichem Parkverbot abgestellt wurde – entgegen einer gültigen Verfügung. Dadurch sind Umtriebe und Unannehmlichkeiten entstanden.
Sie werden gebeten, die Umtriebsentschädigung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
Mit fristgerechter Zahlung entfällt unsere Pflicht, eine Anzeige wegen Übertretung beim Gericht zu erstatten!
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Swiss Security Services Group GmbH verwaltet private Parkflächen im Auftrag Dritter im Raum Basel, Bern, Zürich und Zug
Es handelt sich um keine staatliche Busse, sondern um eine zivilrechtliche Forderung. Sie deckt den Aufwand für Kontrolle, Dokumentation, Verwaltung und Kommunikation.
Diese Pauschale berücksichtigt Personalaufwand, Versand, Bilder, Buchhaltung etc. Laut Bundesgericht sind solche Pauschalen zulässig.
Mittels QR-Code, via swiss-security-service.ch/bussen, mit Mastercard, Visa oder Twint. Barzahlungen sind nicht möglich.
Wir versenden eine Mahnung inkl. Bearbeitungsgebühr. Erfolgt keine Reaktion, leiten wir im Namen des Mandanten eine Anzeige beim zuständigen Gericht ein.
Es kann eine Busse von bis zu CHF 2'000 verhängt werden. Die Höhe bestimmt das Gericht je nach Sachlage.
Teilen Sie uns bitte innert 3 Tagen die verantwortliche Person über das Bezahlportal mit.
E-Mail: bussen@swiss-security-service.ch
Telefonische Erreichbarkeit: Mo–Fr, 09:00–12:00 / 13:00–16:00 Uhr
Region Basel: +41 61 303 70 73
Antworten innert 48 Stunden garantiert.
Rechtlicher Hintergrund (Auszug)
- ZPO Art. 258 – Richterliches Parkverbot
- OR Art. 41 ff. – Schadenersatzpflicht bei widerrechtlichem Parkieren